Bevor er den Verunfallten einigermaßen untersuchen konnte, verstarb dieser.
Das Ausstellen des Totenscheines war traurige Routine. Weitaus mehr Probleme
hatte er mit der Abrechnung der ärztlichen Leistung. Er hatte gar nicht an die
Praxisgebühr gedacht.
Eigentlich normal, für einen Arzt, der seine Pflicht an
erste Stelle setzt. Allerdings in unserem heutigen System nicht
ungefährlich.
Sollte er die 10 € aus eigener Tasche bezahlen? Da er ohnehin kaum dazu gekommen war, den Mann zu behandeln, verzichtete er auf die Abrechnung der ärztlichen Leistung und die Angelegenheit schien erledigt.
Tja, .... sie schien erledigt.
6 Monate später bekam er eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung.
Einen Vorteil, den die Praxisgebühr bringt, finden Sie unter der Rubrik: Tipps
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