Aussagen des Beifahrers vor Gericht

 

Oft gelten Beifahrer als befangen und unglaubwürdig und es werden Gefälligkeitsaussagen unterstellt.

Dagegen können Sie sich in der Sache wehren.
Der „Deutsche Wirtschaftsbrief“ weist dazu auf ein Urteil des OLG München (Az. 10 U 2787/05) hin und resümiert:

Danach muss immer konkret festgestellt werden, warum man der Aussage eines Zeugen nicht glaubt. Allein der Umstand, dass er bei Ihnen mitgefahren ist, mindert seine Glaubwürdigkeit nicht.