Aussagen des Beifahrers vor Gericht
Oft gelten Beifahrer als
befangen und unglaubwürdig und es werden Gefälligkeitsaussagen unterstellt.
Dagegen können Sie sich in
der Sache wehren.
Der „Deutsche Wirtschaftsbrief“ weist dazu auf ein Urteil des
OLG München (Az. 10 U 2787/05) hin und resümiert:
Danach muss immer konkret
festgestellt werden, warum man der Aussage eines Zeugen nicht glaubt. Allein
der Umstand, dass er bei Ihnen mitgefahren ist, mindert seine Glaubwürdigkeit
nicht.