Ärgerliche Falle beim Gebrauchtwagenkauf im Autohaus

Der frühere Ausschluss der Garantie, bzw. der Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf war oft ein großes Ärgernis.

Mit der Erweiterung der Frist auf 2 Jahre schien dieser Fallstrick beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem gewerblichen Autohändler vom Tisch.

Doch Achtung!
Nach einem neueren Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: VIII ZR 175/04) ist solch ein Ausschluss der Haftung für Mängel am Fahrzeug weiterhin möglich, wenn es sich hierbei um ein "Agenturgeschäft" handelt.

Da im genannten Fall das Autohaus nur den Verkauf vermittelte, handelt es sich um einen Kauf von einem Privatmann, wo der Haftungsausschluss zulässig ist.

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie das Fahrzeug vom Autohaus selbst erwerben.
Nach Auffassung des BGH soll dagegen kein Agenturgeschäft vorliegen, wenn das Fahrzeug vom Händler gegen einen Festpreis in Zahlung genommen wird.

Ein Ausschluß der Haftung, ob rechtlich zulässig oder nicht, sollte für Sie immer ein Grund zum Nachfragen sein!
Im Zweifelsfall machen Sie die Ihnen wichtigen Informationen im Kaufvertrag zum Vertragsbestandteil!

Ihr Reiner Jurk
P.S. Eine Rechtsschutzversicherung kann auch bei einem solchen Fall eine finanzielle "Stütze" sein. Das habe ich selbst erlebt.

 



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