Ohne Hausratsversicherung sind selbst Großschäden keine
(steuerliche) außergewöhnliche Belastung!


"Der Deutsche Wirtschaftsbrief" (50/2003) weist daraufhin, dass die Folgen eines Brandes oder Blitzschlages nicht zu den außergewöhnliche Belastungen gerechnet werden, die das zu versteuernden Einkommen des Steuerpflichtigen und damit seine Steuerlast mindern.
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofes (Az. III R 36/01) kann man sich mit einer Hausratsversicherung vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse schützen.
Nur wenn die Leistung der Hausratversicherung nicht für die Wiederbeschaffung reicht, kann das auch steuerlich berücksichtigt werden.

Wie man sieht, ist deshalb die Hausratversicherung ein Muss.
Ob allerdings eine Unterversicherung sinnvoll ist, nur um in den Genuß von steuerlich relevanten außergewöhnlichen Belastungen zu kommen, muss dagegen bezweifelt werden.

Reiner Jurk

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