Sie wollen Ihre Ansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners selbst geltend machen, bzw. die Versicherung des Unfallgegners (selbst die Polizei ist nicht berechtigt, dies zu ermitteln) ist unbekannt.


Dafür gibt es den

Zentralruf der Autoversicherer.


Übrigens auch bei Beteiligung ausländischer Fahrzeuge.
Sie brauchen nur das Kennzeichen und können Ihre Ansprüche so gleich geltend machen.
Bei Nachfragen zum Stand der Schadenregulierung das Kennzeichen und das Unfalldatum; u. U. erfahren Sie gleich welcher Sachbearbeiter für den Schaden zuständig ist.

Die Rufnummer ist (am besten gleich im Handy speichern):

0800 668 3 663



P.S. Übrigens eine Rechtsschutzversicherung kann dabei sehr hilfreich sein, das habe ich selbst schon erlebt. Das gibt finanziell den nötigen Spielraum, um sich Anderen gegenüber durchzusetzen

e-mail : info@jurk.de