Neue Chancen der Steuerersparnis besonders für Selbständige und Freiberufler nach dem Alterseinkünfte-Gesetz.


Ihre Zuschüsse als Arbeitgeber zur Gesetzlichen Rentenversicherung Ihrer Arbeitnehmer waren zwar für Sie Betriebsausgaben, allein, Sie selbst hatten kaum etwas davon.
Denn Ihre eigene Altersvorsorge konnten Sie im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen zwar gelten machen, aber dieser steuerfreie Part war oft bereits mit den anderen Beiträgen ausgereizt.

Das hat sich für Sie ab 2005 deutlich verbessert.

Altersvorsorgeaufwendungen können Sie jetzt bis 20.000 € per anno als Sonderausgaben zu 60% geltend machen.
In den Folgejahren erhöht sich dieser Anteil um jeweils 2%.

Diesem enormen Steuervorteil steht der Nachteil gegenüber, dass wie bei der Gesetzlichen Rente, das angesparte Kapital für die Erben verloren ist (siehe aber 5 Absätze weiter).

Die Besteuerung im Alter dürfte weniger weh tun, da dann die Steuern in der Regel geringer ausfallen.
Wollen Sie Ihren Ruhestand im Ausland verbringen, soll die Besteuerung nach Informationen des "Deutschen Wirtschaftsbriefes" vollständig entfallen.

Die Nichtübertragbarkeit der Basisrente kann für Sie sogar von Vorteil sein, weil der Zugriff von Gläubigern und Banken auf diesen Vermögensteil eingeschränkt wird.

Es ist jetzt an Ihnen, diese STEUERVORTEILE zu nutzen.

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, wo wir alles Notwendige besprechen können.

Auch für die in diesem Ansatz zu kurz gekommene Hinterbliebenenversorgung oder die Berufsunfähigkeit haben wir steuerlich interessante Lösungen.

Jedes Gespräch könnte ein zusätzlicher Gewinn für Sie sein!

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